Investitionsforderung
Trotz anders lautender Aussagen der ukrainischen Regierung gibt es keine wirkliche Investitionsförderung von staatlicher Seite. Auf lokaler Ebene hat sich das Bild geändert. Einige → Regionen haben die Notwendigkeit (ausländischer) Investitionen erkannt und bieten entsprechende Unterstützung an. So werden z.B. Produktionsstandorte schnell vermittelt oder der Investor bei der Registrierung seines Betriebs unterstützt. Investorenfreundlich sind vor allem strukturschwache Gebiete. Wirtschaftlich florierende Gebiete können sogar ein eher Investitionsfeindliches Klima bieten.
In einigen strukturschwachen Regionen wurden sog. → Sonderwirtschaftszonen eingerichtet, die Steuer- und Zollerleichterungen bieten. Die einzige Fördermaßnahme für ausländische Investoren ist die Befeiung von importierten Investitionsgütern von Importabgaben und der Mehrwertsteuer. D.h., für Sachmittel (Maschinen, Anlagen usw.) die in das Grundkapital der Gesellschaft eingebracht und aus dem Ausland importiert werden, müssen keine Zölle und Steuern bezahlt werden. Sie dürfen aber mindestens drei Jahre lang nicht veräußert werden.