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Bodenkauf

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Mindestlohn

Der Mindestlohn wird von der Regierung festgesetzt. Außer für die Löhne wird diese Wert auch für die Berechnung von Strafen, dem Mindeststammkapital für GmbH's u.A. herangezogen.

Folgende Sätz sind festgelegt:

ab 1.12.2006 = UAH 400,-/Monat,

ab 1.5.2007 = UAH 420,-/Monat

ab 1.8.2007 = UAH 430,-/Monat,

ab 1.12.2007 = UAH 460,-/Monat.

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